Schleyer-Entführung 1977

Im Zuge der breit angelegten Ter­rorismusfahndung nach den Entfüh­rern von Hans-Martin Schleyer wurden die Telefonanschlüsse der Anwälte abgehört, die während dieser Zeit Terrorismusverdäch­tigte verteidigt hatten. (Spiegel, Nr. 36, S. 37, 1987)

Darüber hinaus wurden im Stamm­heimer Hochsicherheitstrakt in den Besucherzellen Abhörgeräte vom LfV Baden-Württemberg und dem BND installiert. Hiermit sollten die Verteidigergespräche mitge­schnitten werden, da die Anwälte als Informanten der inhaftierten Terroristen verdächtigt wurden. Justizminister Traugott Bender und Innenminister Schiess beriefen sich bei dieser Aktion auf § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand)

Dieser Chronik-Eintrag wurde der Zeitschrift CILIP – Bürgerrechte und Polizei Nr. 28 (Heft 3/1987) entnommen. Mit herzlichem Dank an die Herausgeber.

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