Im Zuge der breit angelegten Terrorismusfahndung nach den Entführern von Hans-Martin Schleyer wurden die Telefonanschlüsse der Anwälte abgehört, die während dieser Zeit Terrorismusverdächtigte verteidigt hatten. (Spiegel, Nr. 36, S. 37, 1987)
Darüber hinaus wurden im Stammheimer Hochsicherheitstrakt in den Besucherzellen Abhörgeräte vom LfV Baden-Württemberg und dem BND installiert. Hiermit sollten die Verteidigergespräche mitgeschnitten werden, da die Anwälte als Informanten der inhaftierten Terroristen verdächtigt wurden. Justizminister Traugott Bender und Innenminister Schiess beriefen sich bei dieser Aktion auf § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand)
Dieser Chronik-Eintrag wurde der Zeitschrift CILIP – Bürgerrechte und Polizei Nr. 28 (Heft 3/1987) entnommen. Mit herzlichem Dank an die Herausgeber.
