Einfluß des VfS auf Gerichtsver­fahren: Astrid Proll

Im September 1979 wurde der Prozeß gegen Astrid Proll wegen doppelten Mordversuchs fortge­setzt, der im Jahre 1973 unter­brochen werden mußte, nachdem es der Angeklagten gelungen war, in England unterzutauchen. Proll soll bei der mißglückten Fest­nahme 1971 Schüsse auf die Be­amten Simons und Grünhagen abgegeben haben. Aus einem von den Sicherheitsbehörden geheimgehalte­nen Bericht wurde 1979 bekannt, daß neben den beiden Beamten noch weitere Mitarbeiter des VfS sich am Ort aufhielten. Vor Ge­richt mußten diese Beamten be­zeugen, daß von Astrid Proll auf Simon und Grünhagen keine Schüs­se abgegeben worden waren. In einem zweiten Prozeß erhielt da­raufhin der V-Mann Grünhagen vom Berliner Innensenator keine Aussagegenehmigung mehr. Die Anklage wegen Mordversuchs wur de fallengelassen. (Stern,31.1.1980).

 Dieser Chronik-Eintrag wurde der Zeitschrift CILIP – Bürgerrechte und Polizei Nr. 28 (Heft 3/1987) entnommen. Mit herzlichem Dank an die Herausgeber.

 

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