Im September 1979 wurde der Prozeß gegen Astrid Proll wegen doppelten Mordversuchs fortgesetzt, der im Jahre 1973 unterbrochen werden mußte, nachdem es der Angeklagten gelungen war, in England unterzutauchen. Proll soll bei der mißglückten Festnahme 1971 Schüsse auf die Beamten Simons und Grünhagen abgegeben haben. Aus einem von den Sicherheitsbehörden geheimgehaltenen Bericht wurde 1979 bekannt, daß neben den beiden Beamten noch weitere Mitarbeiter des VfS sich am Ort aufhielten. Vor Gericht mußten diese Beamten bezeugen, daß von Astrid Proll auf Simon und Grünhagen keine Schüsse abgegeben worden waren. In einem zweiten Prozeß erhielt daraufhin der V-Mann Grünhagen vom Berliner Innensenator keine Aussagegenehmigung mehr. Die Anklage wegen Mordversuchs wur de fallengelassen. (Stern,31.1.1980).
Dieser Chronik-Eintrag wurde der Zeitschrift CILIP – Bürgerrechte und Polizei Nr. 28 (Heft 3/1987) entnommen. Mit herzlichem Dank an die Herausgeber.