Die Besteller von offiziellen Materialien des BMI und des BfV werden in bestimmten Fällen vom BfV überprüft. „Weil,“ so der Staatssekretär Spranger vom BMI, „bei der Bestellung größerer Stückzahlen die Gefahr bestehe, daß es dem Interessenten in Wirklichkeit weniger um den Inhalt des Druckerzeugnisses als vielmehr darum gehe, das Werbematerial dem eigentlichen Zweck zu entziehen.“ (F R 15.3.1984)
Dieser Chronik-Eintrag wurde der Zeitschrift CILIP – Bürgerrechte und Polizei Nr. 28 (Heft 3/1987) entnommen. Mit herzlichem Dank an die Herausgeber.