Nach einer Adventsfeier des BfV kommt es im Kölner Lokal „Hamburg ahoi“ zu einer handfesten Prügelei zwischen Mitarbeitern des Kölner Amtes. Sie waren Ausdruck lang anhaltender personeller Querelen innerhalb des Amtes. Die ersten Mitarbeiter wurden komplett von den Entnazifizierungs- und Lastenausgleichsämtern übernommen. Hinzu kamen später die vom Leiter der Abteilung IV, Richard Gerken, protegierten ehemaligen SS-SD und GESTAPO-Chargen. Der äußere Anlaß für die beiden Fraktionen war eine Diskussion um den Arbeitsstil des neuen Abteilungsleiters (Auswertung und Beschaffung) Günther Nollau, die schließlich in einer Schlägerei im Lokal „Hamburg ahoi“ endete.
Aufgrund dieser Vorfälle erließ der Präsident der BfV, Schrübbers, eine neue Dienstanweisung, wonach sich „Bedienstete des Amtes grundsätzlich nicht öffentlich betrinken dürfen.“ (Spiegel Nr. 8/18, 1958)
Dieser Chronik-Eintrag wurde der Zeitschrift CILIP – Bürgerrechte und Polizei Nr. 28 (Heft 3/1987) entnommen. Mit herzlichem Dank an die Herausgeber.