Das Bremer Landesamt für Verfassungsschutz hörte im Jahr 1989 zwölf Wochen lang das Telefon einer Wohngemeinschaft in Bremen-Nord ab. Das Bremer Verwaltungsgericht hält dies in seinem Urteil vom Juli 1992 für rechtswidrig. Nach Auffassung des Gerichts war der Antrag zur Abhörung des Telefons, dem sowohl der Innensenator (Peter Sakuth) wie auch die vom Parlament eingesetzte G-10 Kommission zugestimmt hatte, nicht ausreichend vom Verfassungsschutz begründet.
Das Gericht stellte fest: „Eine formale Begründung, die sich im Wesentlichen auf die Wiedergabe der gesetzlichen Regelung beschränkt, ist weder substantiiert noch nachprüfbar“.
Zum Hintergrund: der VS verdächtigte einen WG-Bewohner bei einem Anschlag auf ein AEG-Gebäude 1988 beteiligt gewesen zu sein. Die übrigen WG-Bewohner hätten sich schon dadurch verdächtig gemacht, „dass sie unverdächtig waren und in einer WG wohnten“, denn die „Autonomen Zellen“ leben, so der VS, charakteristischerweise in Wohngemeinschaften, in der sie ihre privaten und politischen Belange unbeobachtet organisieren könnten.
taz vom 10. 07. 1992