Am 24.6.1981 bemerkten Anwohner in der Graudenzerstraße in Bremen, daß sie von einer gegenüberliegenden Wohnung aus mit versteckten Kameras überwacht wurden. Die Anwohner beobachteten eine zeitlang das Treiben der Verfassungsschützer, bis sie am 2. Juli die Dachwohnung stürmten. Bei dieser Aktion wurde fast das ganze technische Gerät aus dem Fenster geworfen und einige Adressbücher der Verfassungsschützer mit Adressen und Telefonnummern von Mitarbeitern des Amtes „sichergestellt“. Kurze Zeit nach dieser Enttarnung wurden die observierten Wohngemeinschaften durchsucht. Zwei Personen, die an der Stürmung der Dachwohnung beteiligt waren, werden 1984 wegen Sachbeschädigung verurteilt. Die parlamentarische Kontrollkommission tadelte das Vorgehen des LfV als dilettantisch und fahrlässig, ansonsten wäre die Beobachtung der Wohngemeinschaft notwendig gewesen. (TAZ, 6.7.1981)
Dieser Chronik-Eintrag wurde der Zeitschrift CILIP – Bürgerrechte und Polizei Nr. 28 (Heft 3/1987) entnommen. Mit herzlichem Dank an die Herausgeber.