Deine politische Gesinnung bei Geheimdiensten – Demonstrations-Daten und das Trennungsgebot

Beitrag zur Blogparade „Deine Daten bei Geheimdiensten“ von Freiheitsfoo.

Als eine Antwort auf die Frage, wie Geheimdienste Daten über Menschen erhalten oder erstellen, möchten wir die Zulieferung von Daten durch Polizeien betrachten. Dabei konzentrieren wir uns auf Daten im Zusammenhang mit Demonstrationen und anderen öffentlichen Versammlungen, die als Räume für politische Meinungsäußerungen ebenso vom Grundgesetz geschützt sind (Art. 8 GG) wie die politische Meinungsäußerung (Art. 5 GG) selbst. Damit werden Versammlungen wie Meinungsäußerung in unserer Demokratie als grundlegende bürgerliche Freiheiten konzipiert, denen ein staatlicher – und sei es nur ein informationeller – Zugriff durch Polizeien und Geheimdienste entgegenarbeitet. Zudem besteht in Deutschland ein so genanntes Trennungsgebot zwischen Polizeien und Geheimdiensten, welches angesichts der Intensität der informationstechnischen Zusammenarbeit der verordneten organisatorischen Trennung zwischen beiden widerläuft. Warum das für eine demokratische Gesellschaft problematisch – in der Praxis zudem auch oft rechtswidrig – ist, soll im Weiteren dargestellt werden.

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Bild: Freiheitsfoo

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