Der Spiegel (Nr. 4/1979, S. 27) veröffentlichte – trotz gegenteiliger Beteuerungen von Innensenator Staak und dem Leiter des LfV, Horchern – einen Lauschangriff gegen 2 Frauen im Haus Bartelsstraße 49 in Hamburg-Altona. Beide sollen Kontakt mit der Terroristin Susanne Albrecht gehabt haben und waren an der DPAPressebüro-Besetzung in Frankfurt vom 6.11.1978 beteiligt. Nach Angaben des LfV hatten die Beamten die Wohnung nicht wie im Fall Traube gewaltsam geöffnet, sondern von außen abgehört. Manfred Bissinger, Senatspressesprecher: „In keinem Fall bediente sich der Verfassungschutz illegaler Methoden.“ (Spiegel Nr. 4, S. 27, 1979)
Dieser Chronik-Eintrag wurde der Zeitschrift CILIP – Bürgerrechte und Polizei Nr. 28 (Heft 3/1987) entnommen. Mit herzlichem Dank an die Herausgeber.