Lauschangriff in Hamburg

Der Spiegel (Nr. 4/1979, S. 27) veröffentlichte – trotz gegenteili­ger Beteuerungen von Innensenator Staak und dem Leiter des LfV, Horchern – einen Lauschangriff ge­gen 2 Frauen im Haus Bartels­straße 49 in Hamburg-Altona. Beide sollen Kontakt mit der Ter­roristin Susanne Albrecht gehabt haben und waren an der DPA­Pressebüro-Besetzung in Frankfurt vom 6.11.1978 beteiligt. Nach Angaben des LfV hatten die Beamten die Wohnung nicht wie im Fall Traube gewaltsam geöffnet, son­dern von außen abgehört. Manfred Bissinger, Senatspressesprecher: „In keinem Fall bediente sich der Ver­fassungschutz illegaler Methoden.“ (Spiegel Nr. 4, S. 27, 1979)

Dieser Chronik-Eintrag wurde der Zeitschrift CILIP – Bürgerrechte und Polizei Nr. 28 (Heft 3/1987) entnommen. Mit herzlichem Dank an die Herausgeber.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.