Aus dem Tätigkeitsbericht der baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten, Ruth Leutze, geht hervor, daß bis zum Herbst 1981 in einer gemeinsamen Aktion von LfV und dem LKA alle Personen überprüft wurden, die Atomkraftwerke besucht haben oder besuchen wollten. Ebenso kritisierte Frau Leutze, daß Beamte des LfV mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Innenminister ausgestattet, bei den Meldeämtern erschienen waren und Einsicht in die Melderegister verlangt hatten (TAZ, 11.1.1982).
Dieser Chronik-Eintrag wurde der Zeitschrift CILIP – Bürgerrechte und Polizei Nr. 28 (Heft 3/1987) entnommen. Mit herzlichem Dank an die Herausgeber.