Mit der Zustimmung der AOK Flensburg konnten Beamte des LfV Schleswig Holstein Einblick in die Leistungsdateien von Versicherten nehmen, die bei einer Flensburger Werft an einem großen Rüstungsprojekt arbeiteten. Der parlamentarische Staatssekretär im BMI Ernst Bender, begründete dieses Verfahren mit einem Verweis auf Art. 35 GG, wonach Krankenkassen zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet sind.
Dieser Chronik-Eintrag wurde der Zeitschrift CILIP – Bürgerrechte und Polizei Nr. 28 (Heft 3/1987) entnommen. Mit herzlichem Dank an die Herausgeber.