Unzulässige Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit Siemens

Das Arbeitsgericht München hat festgestellt, dass die Zusammenarbeit zwischen der Firma Siemens in München und dem Verfassungsschutz bei der Einstellung von Bewerbern unzulässig ist . Die Firma Siemens muss bei Einstellungen in Zukunft Anfragen beim Verfassungsschutz unterlassen.

 taz vom 23. 12. 1987

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