Das Arbeitsgericht München hat festgestellt, dass die Zusammenarbeit zwischen der Firma Siemens in München und dem Verfassungsschutz bei der Einstellung von Bewerbern unzulässig ist . Die Firma Siemens muss bei Einstellungen in Zukunft Anfragen beim Verfassungsschutz unterlassen.
taz vom 23. 12. 1987