Beamte des LfV Rheinland-Pfalz hatten in einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung dem Unternehmen auf Anfrage Erkenntnisse über die Mitgliedschaft von H. D. im Kommunistischen Bund Westdeutschland (KBW) übermittelt. Gleichzeitig wurde vom LfV in Aussicht gestellt, sich in gleicher Weise gegenüber dem Landesarbeitsgericht zu äußern, „falls dieses ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen an uns richtet.“ Das Innenministerium in Mainz rechtfertigte diese Auskunftserteilung mit der Verpflichtung des Amtes, die Öffentlichkeit über extremistische Bestrebungen zu informieren. (Das Parlament Nr. 45, 10.11.1979)
Dieser Chronik-Eintrag wurde der Zeitschrift CILIP – Bürgerrechte und Polizei Nr. 28 (Heft 3/1987) entnommen. Mit herzlichem Dank an die Herausgeber.
