Weitergabe von VfS-Material an Betriebe

Beamte des LfV Rheinland-Pfalz hatten in einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung dem Unterneh­men auf Anfrage Erkenntnisse über die Mitgliedschaft von H. D. im Kommunistischen Bund West­deutschland (KBW) übermittelt. Gleichzeitig wurde vom LfV in Aussicht gestellt, sich in gleicher Weise gegenüber dem Landesar­beitsgericht zu äußern, „falls die­ses ein entsprechendes Rechtshil­feersuchen an uns richtet.“ Das Innenministerium in Mainz rechtfertigte diese Auskunftserteilung mit der Verpflichtung des Amtes, die Öffentlichkeit über extremisti­sche Bestrebungen zu informieren. (Das Parlament Nr. 45, 10.11.1979)

 Dieser Chronik-Eintrag wurde der Zeitschrift CILIP – Bürgerrechte und Polizei Nr. 28 (Heft 3/1987) entnommen. Mit herzlichem Dank an die Herausgeber.

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