Zusammenarbeit von BGS und BfV/LfV

Nach einer Sonderanweisung über die Erfassung bestimmter Erkennt­nisse bei grenzpolizeilichen Kon­trollen wurden die Beamten ange­halten, mit Hilfe einer Liste von 239 Organisationen, die als linksextremistisch gelten, sowie einer Liste von 287 Publikationen auch vermeintlich nebensächliche oder zufällige Erkenntnisse an die LfV/BfV weiterzuleiten (SZ 3.6.1978, Der Abend 31.3.1978). Innenminister Maihofer deckte diese Praxis, sein Nachfolger, In­nenminister Baum, stornierte die Schwarzen Listen und hob die Sonderanweisung auf (FR 14.7.1978); in der Zwischenzeit wird aber wieder weitgehend danach verfah­ren.

Die Zusammenarbeitsverpflichtung zwischen BGS und Geheimdiensten wurde in die sogenannten Sicher­heitsgesetze vom Frühjahr 1986 aufgenommen.

 Dieser Chronik-Eintrag wurde der Zeitschrift CILIP – Bürgerrechte und Polizei Nr. 28 (Heft 3/1987) entnommen. Mit herzlichem Dank an die Herausgeber.

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