Nach einer Sonderanweisung über die Erfassung bestimmter Erkenntnisse bei grenzpolizeilichen Kontrollen wurden die Beamten angehalten, mit Hilfe einer Liste von 239 Organisationen, die als linksextremistisch gelten, sowie einer Liste von 287 Publikationen auch vermeintlich nebensächliche oder zufällige Erkenntnisse an die LfV/BfV weiterzuleiten (SZ 3.6.1978, Der Abend 31.3.1978). Innenminister Maihofer deckte diese Praxis, sein Nachfolger, Innenminister Baum, stornierte die Schwarzen Listen und hob die Sonderanweisung auf (FR 14.7.1978); in der Zwischenzeit wird aber wieder weitgehend danach verfahren.
Die Zusammenarbeitsverpflichtung zwischen BGS und Geheimdiensten wurde in die sogenannten Sicherheitsgesetze vom Frühjahr 1986 aufgenommen.
Dieser Chronik-Eintrag wurde der Zeitschrift CILIP – Bürgerrechte und Polizei Nr. 28 (Heft 3/1987) entnommen. Mit herzlichem Dank an die Herausgeber.