LfV überwachen Schülerinnnen in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland Pfalz

In diesen Bundesländern beobach­ten die LfV Schülergruppen „ex­tremistischer Organisationen“. (FAZ 28.7.1978). Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums erklärte, daß Kontakte und ein reger Informationsaustausch über Schüler zwischen Beamte der LfV und Di­rektoren an Gymnasien in Bayern und Baden-Württemberg stattfindet (FR 24.7.1978). Nach Ansicht von Kultusminister Hans Maier müssen bei dieser Vorgehensweise drei Ebenen unterschieden werden:

1) Die systematische Observierung an Schulen aus eigenem Antrieb des VfS; diese Möglichkeit scheide aus, sei aber beim Auftreten ge­walttätiger Gruppen möglich.

2) Extremistische Gruppen müssen überprüft werden, auch wenn sich unter ihnen Schüler befinden.

3) Schulleiter leisten insofern Amtshilfe, als sie bei Rückfragen ergänzende Auskünfte geben und extremistische Flugschriften und andere Druckerzeugnisse von ihnen an die LfV weitergeleitet werden.

 Dieser Chronik-Eintrag wurde der Zeitschrift CILIP – Bürgerrechte und Polizei Nr. 28 (Heft 3/1987) entnommen. Mit herzlichem Dank an die Herausgeber.

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