Bis 1983 wurden vom Berliner Verfassungsschutz 226 Rechtsanwälte und Referendare bespitzelt, dies berichtet Innensenator Erich Pätzold in einem Brief dem Präsidenten der Berliner Rechtsanwaltskammer. Dabei soll es sich um Anwälte und Referendare gehandelt haben, von denen die Verfassungsschützer vermutete, sie würden zum terroristischen Umfeld gehören.
Für die Anlage von Dossiers war es schon ausreichend, wenn ein Anwalt oder Referendar für die „Berliner Mietergemeinschaft“ tätig wurde, Referendare sich bei „bestimmten“ Anwälten ausbilden ließen.
Die Liste der Referendare wurde dem Verfassungsschutz regelmäßig von Mitarbeitern des Kammergerichtspräsidenten mitgeteilt.
Für einige hatte das negative Auswirkungen für das berufliche Fortkommen, dies berichtet Hajo Ehrig, Vorsitzender der Vereinigung Berliner Strafverteidiger. Er selbst war 18 Jahre lang Objekt des Verfassungsschutzes. Ausreichend dafür war eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Staatsanwalt. In seiner Akte wurden nicht nur die Prozesse festgehalten, in denen er als Verteidiger tätig war, sondern auch mit wem er auf welcher Demonstration war, selbst der Besuch der Gründungsversammlung der Alternativen Liste (AL) ist darin registriert.
taz vom 06. 11. 1990