Anlaß war die Flucht eines kleinen Angestellten des Ost-Berliner „Instituts für wirtschaftswissenschaftliche Fragen“, der sich kurz vor Ostern 1953 in den Westen abgesetzt hatte und hier sofort eine Außenstelle des BfV kontaktierte. Dort offenbarte er sein in vieler Hinsicht geschöntes Wissen über „die wohl größte sowjetische Spionageorganisation seit 1945 im Westen.“ Kurz nach Ostern begann die „Operation Vulkan“: Beamte des BKA, des BfV und der Bundesanwaltschaft tauchten mit vervielfältigen Hausdurchsuchungs‑ und Haftbefehlen bei verschiedenen Interzonenkaufleute in Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt und Essen auf. Insgesamt wurden 38 Personen festgenommen. Franz Blücher (Vizekanzler) gab die Namen der Verdächtigen an die Presse weiter, obwohl sich später herausstellte, daß „weder die Strafverfolgungsbehörden…. noch das Innenministerium in diesem Stadium die Veröffentlichung der Namen für notwendig gehalten hätten.“ (Spiegel Nr. 29, S. 8, 1954)
Nach zwei Wochen mußten die ersten Verdächtigen wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Die Bundesanwaltschaft mußte eingestehen, daß nicht einmal die einfachsten Vorschriften der StPO eingehalten worden waren. So konnten z.B. vor der Unterzeichnung des Haftbefehles die jeweiligen Akten nicht von den Richtern durchgearbeitet werden, da die Bundesanwaltschaft hochgradige Flucht- und Verdunkelungsgefahr geltend machte. Generalbundesanwalt Max Güde machte im nachhinein vor allem die Geheimdienste für die Fehler verantwortlich: „Ich gebe in allen Fällen, in denen uns Irrtümer unterlaufen sind, diese Irrtümer zu. Ich habe denen vom Amt Gehlen und auch den vom kleinen Amt, Blank, gesagt, sie sollten sich lieber mit wenigen guten Leuten zusammentun als mit vielen Lumpen. Aber die meinen, sie hätten es bisher mit den Lumpen ganz gut gemacht.“ (Spiegel Nr. 4, S. 8, 1954)
Auch Bundesinnenminister Schröder mußte letztlich seine Irrtümer öffentlich eingestehen und gab in der „Vulkan“-Debatte des Bundestages eine Ehrenerklärung für die unschuldig Betroffenen ab, die nach gerichtlichen Auseinandersetzungen später von der Bundesregierung noch erhebliche Schadensersatzsummen erhielten.
Dieser Chronik-Eintrag wurde der Zeitschrift CILIP – Bürgerrechte und Polizei Nr. 28 (Heft 3/1987) entnommen. Mit herzlichem Dank an die Herausgeber.