„Operation Vulkan“

Anlaß war die Flucht eines kleinen Angestellten des Ost-Berliner „In­stituts für wirtschaftswissen­schaftliche Fragen“, der sich kurz vor Ostern 1953 in den Westen abgesetzt hatte und hier sofort eine Außenstelle des BfV kontak­tierte. Dort offenbarte er sein in vieler Hinsicht geschöntes Wissen über „die wohl größte sowjetische Spionageorganisation seit 1945 im Westen.“ Kurz nach Ostern begann die „Operation Vulkan“: Beamte des BKA, des BfV und der Bundes­anwaltschaft tauchten mit vervielfältigen Hausdurchsuchungs‑ und Haftbefehlen bei verschiedenen Interzonenkaufleute in Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt und Essen auf. Insgesamt wurden 38 Personen festgenommen. Franz Blücher (Vizekanzler) gab die Na­men der Verdächtigen an die Pres­se weiter, obwohl sich später herausstellte, daß „weder die Strafverfolgungsbehörden…. noch das Innenministerium in diesem Stadium die Veröffentlichung der Namen für notwendig gehalten hätten.“ (Spiegel Nr. 29, S. 8, 1954)

Nach zwei Wochen mußten die er­sten Verdächtigen wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Die Bundesanwaltschaft mußte einge­stehen, daß nicht einmal die ein­fachsten Vorschriften der StPO eingehalten worden waren. So konnten z.B. vor der Unterzeich­nung des Haftbefehles die jeweili­gen Akten nicht von den Richtern durchgearbeitet werden, da die Bundesanwaltschaft hochgradige Flucht- und Verdunkelungsgefahr geltend machte. Generalbundesan­walt Max Güde machte im nachhinein vor allem die Geheimdien­ste für die Fehler verantwortlich: „Ich gebe in allen Fällen, in denen uns Irrtümer unterlaufen sind, diese Irrtümer zu. Ich habe denen vom Amt Gehlen und auch den vom kleinen Amt, Blank, gesagt, sie sollten sich lieber mit wenigen guten Leuten zusammentun als mit vielen Lumpen. Aber die meinen, sie hätten es bisher mit den Lum­pen ganz gut gemacht.“ (Spiegel Nr. 4, S. 8, 1954)

Auch Bundesinnenminister Schröder mußte letztlich seine Irrtümer öf­fentlich eingestehen und gab in der „Vulkan“-Debatte des Bundes­tages eine Ehrenerklärung für die unschuldig Betroffenen ab, die nach gerichtlichen Auseinanderset­zungen später von der Bundesre­gierung noch erhebliche Schadens­ersatzsummen erhielten.

Dieser Chronik-Eintrag wurde der Zeitschrift CILIP – Bürgerrechte und Polizei Nr. 28 (Heft 3/1987) entnommen. Mit herzlichem Dank an die Herausgeber.

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