Wenige Monate vor der Bundestagswahl wird bekannt, daß der Präsident des BfV, Hermann Schrübbers, im Dritten Reich Ankläger für politische Strafsachen gewesen ist. „Ich kann nichts Unsittliches an diesem Tatbestand als solchen finden,“ so Schrübbers im Spiegel, „denn im Gerichtsgefängnis waren die gut aufgehoben und der Gestapo entzogen und deshalb konnte man das durchaus mit seinem Gewissen vereinbaren.“
Schrübbers wurde daraufhin vor seiner Pensionierung im November in den Ruhestand versetzt. Das Braunbuch, Staatsverlag der DDR, hatte bereits 1968 auf seine Vergangenheit in der NS-Justiz hingewiesen. (Der Spiegel Nr. 5, S. 26, 1972)
Dieser Chronik-Eintrag wurde der Zeitschrift CILIP – Bürgerrechte und Polizei Nr. 28 (Heft 3/1987) entnommen. Mit herzlichem Dank an die Herausgeber.