In einem Gespräch mit der deutschen Presseagentur sagte der Minister am Sonntag, ihm liege daran, der Bevölkerung klarzumachen, daß die Angehörigen des Bundesamtes „nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unterm Arm” herumlaufen, sondern daß sie zur Bekämpfung „1. des Linksradikalismus, 2. des Rechtsradikalismus‚ und 3. zur Spionageabwehr” eingesetzt seien. Diesen Satz modifizierte der Minister jedoch noch am Sonntagnachmittag, um, wie er sagte, Mißverständnissen vorzubeugen. Höcherl sagte, der Ausspruch sei vielmehr ein „unkomplizierter Hinweis”, der zum Ausdruck habe bringen wollen, die Bevölkerung solle sich unter Verfassungsschutz nicht einen Apparat vorstellen, der auf irgendwelche phantastische, abenteuerliche und geheimnisumwitterte Art die Verfassung zu schützen habe.
Dieser Chronik-Eintrag wurde der Zeitschrift CILIP – Bürgerrechte und Polizei Nr. 28 (Heft 3/1987) entnommen. Mit herzlichem Dank an die Herausgeber.